Das Regelwerk.

Die Grundlage für unser gemeinsames Roleplay.

Raubüberfälle & Geiselnahmen

§7.1 Bei einem Ladenraub dürfen maximal 4 Geiseln genommen werden.

§7.2 Bei einem Überfall auf die Staatsbank dürfen maximal 6 Geiseln genommen werden.

§7.5 Bei einer normalen Geiselnahme dürfen maximal 3 Geiseln genommen werden.

§7.6 Es darf nicht abgesprochen werden, wer die Geiseln sind. Die Geiseln müssen In-Charakter (IC) in der Stadt gesucht und dort auch gefesselt werden. (Fake-Geisel)

§7.7 Es dürfen nicht mit derselben Geisel zwei Raubüberfälle angefahren werden.

§7.8 Bei Verhandlungen mit staatlichen Einsatzkräften ist es verboten, behördliche Dienstausrüstung zu fordern.

§7.9 Man darf für eine Geisel maximal 15.000 € verlangen (Das heißt NICHT, dass dies der Standardbetrag ist!).

§7.9.1 Man darf pro Geisel nur eine Forderung stellen.

§7.9.2 Das Löschen oder Leeren von Akten darf nicht als Forderung für eine Geisel genommen werden.

§7.9.3 Es ist nicht gestattet, Sätze wie z. B. „Der hat einen Kopfschuss“ zu äußern. Der behandelnde Mediziner ist für sämtliche Anamnesen verantwortlich, nicht die Zivilisten.

§7.10.0 Jeder Spieler, der auf der Seite der Geiselnehmer aktiv am Raub beteiligt war, muss eine Stunde warten, bevor er den nächsten Raub starten darf. Sollte der Raub von einer Fraktion gestartet worden sein, zählt hier jedes Mitglied der Fraktion als Beteiligter.