Fraktionsregelwerk
Fassung V2-09/26 HTÖ · Stand: 18.09.2026
§1.1 Verantwortung:
Die Leader/Leitungskräfte haften für das Verhalten ihrer Mitglieder. Regelverstöße Einzelner können der ganzen Fraktion schaden. Sollte sich die Leitungsebene ändern, ist dies der Fraktionsverwaltung umgehend mitzuteilen.
§1.1.1 Blood-Out-Regelung:
Beim Blood-Out verliert der Charakter alle Erinnerungen und Verbindungen zur Fraktion. Ein erneuter Beitritt ist frühestens nach 5 Tagen möglich.
§1.2 Namenskonvention:
Der FiveM-Name eines Fraktionsmitglieds muss einheitlich und eindeutig sein: FRAKTION I VORNAME NACHNAME. Abweichungen sind nicht gestattet und müssen unverzüglich angepasst werden.
§1.3 RP-Qualität und Fairplay:
Wir legen großen Wert auf glaubwürdiges und immersives RP. Reines „Gambo“ hat hier keinen Platz. Zwangshandlungen, dauerhafte Provokationen oder sinnlose Eskalationen ohne RP-Mehrwert sind untersagt. Konflikte sollen stets der Story und dem langfristigen Spielspaß dienen, nicht dem schnellen Gewinnen. Übermäßiges oder unnötiges Baiting sowohl vonseiten der Polizei als auch von Crime-Charakteren ist grundsätzlich verboten.
§1.4 Baseraids, Konflikte und Kriege:
Baseraids, Razzien und Kriege sind maximal alle 12 Stunden gestattet. Voraussetzung ist stets ein nachvollziehbarer RP-Konflikt, bei dem zuvor versucht wurde, die Situation IC zu klären – etwa durch Gespräche, Warnungen oder Eskalations-RP. In einem Zeitraum von 60 Minuten vor sowie 15 Minuten nach einem Server-Restart sind jegliche Raids, Razzien und groß angelegte Angriffe untersagt. Das dauerhafte Beobachten, Campen oder gezielte Abpassen von Anwesen, Basen oder Einrichtungen ist grundsätzlich verboten. Kriege zwischen Fraktionen müssen vor Beginn schriftlich bei der Fraktionsverwaltung angemeldet und von dieser ausdrücklich genehmigt werden. Verliert eine Fraktion drei Baseraids in Folge, unabhängig davon, ob als Angreifer oder Verteidiger, ist sie verpflichtet, der zum Zeitpunkt geltenden Forderung der Gegenseite nachzukommen.
§1.5 Fraktionsfahrzeuge:
Alle Fraktionsfahrzeuge müssen dem jeweiligen Konzept und dem Anspruch an realistisches Roleplay entsprechen. Fahrzeuge und Modifikationen, die nicht zum Stil oder Hintergrund der Fraktion passen (z. B. unpassende Spoiler, übertriebenes oder unrealistisches Tuning), sind untersagt. Gangs fahren beispielsweise keine Luxusfahrzeuge, während Organisationen wie die Mafia durchaus hochwertige Fahrzeuge nutzen können – jedoch nur in glaubwürdiger und stimmiger Ausführung.
Die Farbgestaltung hat sich ebenfalls am Realismus zu orientieren. Auffällige, bunte oder übertriebene Farbkombinationen sind verboten. Zulässig sind dezente, realistische Fahrzeugfarben wie Schwarz, Grau, Silber oder vergleichbare schlichte Lackierungen, sofern sie zum Fraktionsbild passen.
§1.6 Vermögen und Lager:
Das Plündern, vollständige Ausräumen oder eigenmächtige Verschieben von Inhalten aus dem Lager oder den Fraktionskassen ist strikt untersagt. Im Falle einer Fraktionsauflösung, eines Fraktionswechsels oder längerer Inaktivität fällt der gesamte Bestand automatisch an die Serververwaltung.
Ausnahmen sind ausschließlich nach vorheriger, ausdrücklicher Genehmigung durch die Fraktionsverwaltung zulässig.
Verstöße gegen diese Regelung können Sanktionen bis hin zu einem Charakter-Reset, der Auflösung der Fraktion oder permanenten Strafen nach sich ziehen.
§1.7 Fahrzeugnutzung:
Offroad-Strecken, unwegsames Gelände und Gebirge dürfen ausschließlich mit Fahrzeugen befahren werden, die dafür vorgesehen sind. Unrealistisches „Fliegen“ oder „Springen über Berge oder Gelände“ gilt als Fail-RP und wird unter keinen Umständen geduldet. Fahrzeuge, die sichtbar beschädigt oder nicht mehr fahrtüchtig sind, dürfen nicht weiter genutzt werden. In solchen Fällen ist entsprechendes RP auszuspielen, etwa das Organisieren eines Abschleppdienstes oder einer Reparatur. Unfälle oder Crashs während Verfolgungsjagden sind realistisch darzustellen und konsequent auszuspielen.
§1.8 Support:
Bei fraktionsbezogenen Fällen dürfen ausschließlich der Fraktionsleiter sowie eine von ihm benannte Vertretung den Support kontaktieren. Diese sind dafür zuständig, Beweise und Clips zu sammeln und die Beschwerde einzureichen. Sobald ein Fraktionsfall gemeldet wurde, ist dessen weitere Bearbeitung verpflichtend über die Fraktionsverwaltung abzuwickeln.
§1.9 Millionenstadt-Prinzip:
Die Stadt gilt als eine belebte Millionenmetropole. Auch wenn keine Spieler sichtbar anwesend sind, müssen Handlungen so ausgespielt werden, als könnten sie jederzeit beobachtet werden.
Schusswechsel innerhalb der Innenstadt sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Kampfhandlungen dürfen grundsätzlich nur stattfinden, wenn ein nachvollziehbarer RP-Hintergrund besteht.
Staatliche Fraktionen sind berechtigt, sich in kritischen oder eskalierenden Situationen jederzeit einzuschalten.
§2.0 Routen:
Kämpfe um Routen dürfen ausschließlich auf der jeweiligen Route selbst stattfinden. Illegalen Fraktionen ist es gestattet, maximal eine Route gleichzeitig zu besitzen oder zu bewirtschaften.
Zivilisten sowie Unternehmen ist es untersagt, aktiv in Konflikte einzugreifen, diese zu beeinflussen oder gezielt zu unterstützen. Ausgenommen sind langfristig aufgebaute RP-Stränge, in denen Zivilisten nachvollziehbar in die Handlung eingebunden wurden (z. B. als Späher, Transporteur usw.). Voraussetzung ist, dass diese Einbindung auf vorherigem, glaubwürdig ausgespieltem RP basiert.
Ein kurzfristiges Anwerben oder Bestechen von Zivilisten unmittelbar vor Beginn eines Konflikts, etwa durch Geldangebote, ist unzulässig. Die Zusammenarbeit muss auf einem erkennbar gewachsenen RP-Verlauf beruhen.
§2.1 Routenschutz:
Einnahme der Route durch Kampf oder Besetzen: 3 Tage Schutz Kauf einer Route: kein Schutz
§2.2 Routenverlust:
Nach dem Verlust einer Route infolge eines Kampfes gilt eine Sperrfrist von 3 Tagen, innerhalb derer keine erneuten Forderungen oder Kaufversuche für diese Route gestellt werden dürfen.
Wird eine Route verschenkt oder zu einem deutlich unter dem üblichen Marktwert liegenden Preis abgegeben, tritt eine Sperrfrist von 2 Wochen in Kraft. Verkäufe zu stark unterpreisigen Konditionen werden dabei als Schenkung gewertet.
§2.2 Wiedereinstieg:
Spieler, die während eines aktiven Fights bewusstlos werden, respawnen oder infolge von Bugs bzw. Disconnects zurückkehren, dürfen bis zum offiziellen Ende des Gefechts nicht erneut aktiv in das Geschehen eingreifen.
In diesem Zeitraum ist es ebenfalls untersagt, Informationen weiterzugeben (z. B. Callouts oder Spotting) oder auf irgendeine Weise am Kampf teilzunehmen, einschließlich Schussabgaben.
§3.0 Fraktionsgröße:
Eine Crime-Fraktion darf aus maximal 15 Mitgliedern bestehen. Mehrfachcharaktere innerhalb derselben Fraktion sind untersagt.
§3.1 Konfliktverlauf:
Konflikte sollen sich frei und dynamisch im Roleplay entwickeln, dürfen jedoch nicht ohne Fortschritt oder Ziel endlos fortgeführt werden.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Parteien, sind diese verpflichtet, einen Kriegsvertrag auszuhandeln, um den Konflikt strukturiert und geregelt fortzuführen.
§3.2 Erkennungsmerkmale und Auftreten:
Im Mittelpunkt stehen realistisches Roleplay und gesunder Menschenverstand, nicht übertriebene Darstellung wie im klassischen „Gambo“-Stil. Auffällige, bunte Kleidung, uneinheitliche Fraktionsfarben oder übertrieben abgestimmte Outfits sind untersagt. Realismus hat stets oberste Priorität.
Gangs müssen glaubwürdig dargestellt werden: keine Luxusfahrzeuge, kein übertriebener Lifestyle, sondern einfache Fahrzeuge, schlichte Turfs und realistisches Auftreten. Erlaubt sind maximal 3 erkennbare Merkmale wie z. B. ein Bandana, Klamotten oder eine Flag.
Clans, Mafia, OK agieren unauffällig im Hintergrund und treten öffentlich nicht auffällig in Erscheinung. Illegale Aktivitäten erfolgen verdeckt, etwa unter dem Deckmantel legaler Geschäfte.
Motorradclubs sind realitätsnah darzustellen. Der Fokus liegt auf Bikes, einer starken Club-Struktur und einem glaubwürdigen Auftreten. Hier ist die Kutte alles, was zählt! Unrealistische Darstellungen jeglicher Art sind verboten.
§3.3 Neue Fraktionen und Aufbauschutz:
Es ist erwünscht, dass Gruppen bereits vor der offiziellen Fraktionsantragstellung IC gegründet und aktiv ausgespielt werden. Das Fehlen eines eigenen Heims oder einer Basis stellt dabei keinen Hinderungsgrund dar – entscheidend ist ein nachvollziehbarer und glaubwürdiger RP-Hintergrund.
Mit der offiziellen Anerkennung als Fraktion besteht kein genereller Aufbauschutz. Es wird vorausgesetzt, dass bereits vor der Antragstellung ausreichend Zeit für Vorbereitung und Aufbau genutzt wurde.
§4.0 Korruption innerhalb staatlicher Fraktionen:
Korruptes Verhalten ist grundsätzlich gestattet, sofern es sich innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen bewegt und das Roleplay nicht negativ beeinträchtigt oder zerstört. Voraussetzung ist stets eine klar erkennbare, nachvollziehbare RP-Geschichte, die das Handeln glaubwürdig begründet.
§4.1 Verhältnismäßigkeit staatlicher Fraktionen:
Der Einsatz staatlicher Kräfte muss jederzeit verhältnismäßig, begründbar und RP-konform erfolgen. Massenfestnahmen, übertriebene Gewaltanwendung oder Machtmissbrauch ohne nachvollziehbaren RP-Hintergrund sind untersagt. Sämtliche Entscheidungen staatlicher Fraktionen müssen dokumentierbar und im Nachhinein schlüssig erklärbar sein.
Der Dienstherr ist verpflichtet, den allgemeinen Grundschutz der Stadt jederzeit sicherzustellen. Auch bei Großlagen wie Schießereien oder Geiselnahmen darf nicht die gesamte Einsatzstärke gebunden werden, da das reguläre Tagesgeschehen wie etwa Verkehrsunfälle, Einbruchmeldungen oder normale medizinische Notfälle weiterhin abgedeckt werden muss.
§4.2 Unternehmen und Firmen:
Unternehmen und Firmen sind verpflichtet, sich realistisch und nachvollziehbar im Roleplay zu verhalten. Geschäftspraktiken, Entscheidungen und Auftreten müssen glaubwürdig und mit dem Serverkonzept vereinbar sein. Jedes Unternehmen soll einen erkennbaren Mehrwert für das Roleplay bieten – etwa durch Dienstleistungen, Events, Handelsstrukturen oder Interaktionsmöglichkeiten für andere Spieler. Reine Existenz ohne aktives RP, unrealistisches Verhalten oder ausschließlich eigennützige Nutzung ohne Spielbeitrag ist nicht gestattet.
§6 Gründung:
Für die Gründung einer Fraktion muss das 18. Lebensjahr vollendet sein. Es werden mindestens 5 Mitspieler sowie eine aktive Präsenz auf dem Server benötigt. Ausnahmen sind nach Absprache mit der Fraktionsverwaltung oder der Serverleitung möglich.
§7 Unklarheiten:
Das bewusste Ausnutzen von Lücken oder Grauzonen in diesem Regelwerk ist strengstens untersagt und wird als Regelverstoß gewertet. Sollten Situationen oder Konflikte auftreten, die nicht eindeutig definiert sind, ist zwingend und vorab die Fraktionsverwaltung oder das Support-Team zu kontaktieren. Das Team behält sich das Recht vor, nicht abgedeckte Einzelfälle situativ zu bewerten. Bei Überschneidungen oder fehlenden Spezifikationen greift zudem stets das allgemeine Regelwerk als übergeordnete Instanz.
